Aktuelles

Brief zu den Themen: 1. Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung der Fischereitätigkeit und der Entwicklung der Fischereiflotte (MAF-BMEL)

2. Fischerei in der Dorschschonzeit

vom 2. November 2016 (veröffentlicht im Bundesanzeiger  vom 14.11.2016 -BAnz AT 14.11.2016 B4). Mit dieser Änderung wird die bestehende Bundes-Richtlinie MAF-BMEL um Regelungen für die endgültige Einstellung der Fangtätigkeit ergänzt.

Eigner von Fischereifahrzeugen, die einen Antrag auf Abwrackprämie stellen, dürfen bis zur Erteilung eines rechtswirksamen Bescheides die ihnen zugeteilten Fangquoten befischen.

In der Anlage beigefügt erhalten Sie einen geänderten Fang-Stillliegeplan 2017 für die Ausgleichsmaßnahme 2017. Diese Änderung war auf Grund erst jetzt bekannt gewordener Vorgaben des Bundes/der EU-KOM erforderlich.

Nachdem die Fangquoten für 2017 beim Dorschbestand in der westlichen Ostsee um 56 % gekürzt wurden, ist die Existenz der handwerklichen Fischerei in der Ostsee in ihrer Existenz gefährdet.

Aktuelles

Die Landesregierung hat im März 2024 den Aktionsplan Ostseeschutz 2030 mit 16 Punkten für eine gesunde Ostsee veröffentlicht und will mit diesem Entwurf 12,5 % der schleswig-holsteinischen Ostsee unter strengen Schutz stellen. Neben drei schon bestehenden Natura-2000-Gebieten sollen drei neue marine Schutzgebiete eingerichtet und unter strengen Schutz gestellt werden. Dies bedeutet den Ausschluss jeglicher Fischerei (aktive und passive Fanggeräte) in diesen Gebieten.

16-Punkte Plan für eine gesunde Ostsee

Gebietskulisse

Der Landesfischereiverband hatte sich nach der Veröffentlichung des 16-Punkte-Plans und der Gebietskulisse in mehreren Gesprächen mit der Landesregierung, den zuständigen Ministern und Gremien getroffen, um auf die gravierenden Auswirkungen des Ausschlusses jeglicher Fischerei in den 6 geplanten Schutzgebieten für die in der Ostsee tätigen Betriebe hinzuweisen. Für die kleine handwerkliche Fischerei vor Ort würde die 1:1-Umsetzung der Gebietskulisse das Aus bedeuten.

Es wurden alternative Vorschläge eingebracht, die dem Schutzanspruch der Landesregierung gerecht werden, aber auch die harten Auswirkungen auf die Fischereibetriebe etwas abmildern würden.

Ungeachtet dessen wurde im Landtag der Entwurf der Landesregierung gebilligt und es werden im MELUR die Verordnungsentwürfe erstellt. Ab voraussichtlich April /Mai 2025 soll dann die Möglichkeit einer Kommentierung der Entwürfe gegeben sein. Ob dann die Belange der Fischerei und die Kommentierungen des LFV Eingang finden bleibt abzuwarten.

Deshalb hat der Landesfischereiverband eine Presseerklärung veröffentlicht und an die Presse weitergeleitet. Leider waren die Reaktionen sehr verhalten. Lediglich in den Kieler Nachrichten sowie im Fischereiblatt und Bauernblatt gab es Veröffentlichungen.

Vorschläge für Alternativgebiete

Pressemitteilung des LFV SH

Die nächste Mitgliederversammlung des Landesfischereiverbandes findet am Donnerstag, den 10. Juli 2025 ab 08:00 Uhr in Rendsburg statt.