Aktuelles

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits angekündigt, hat es nunmehr eine ergänzende Regelung für die Dorschfischerei in der Schonzeit im Februar und März 2017 gegeben.

Antwortschreiben von Frau Dr. Flachsbarth zum Schreiben vom 01.12.2016

Stellungnahme bezüglich der Unterstützung für die Dorschfischer auf Grund der Sofortmaßnahme zum Schutz des Dorschbestandes in der westlichen Ostsee im Jahre 2017.

Antwortschreiben von Minister Habeck zum Schreiben vom 01.12.2016

Brief zu den Themen: 1. Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung der Fischereitätigkeit und der Entwicklung der Fischereiflotte (MAF-BMEL)

2. Fischerei in der Dorschschonzeit

vom 2. November 2016 (veröffentlicht im Bundesanzeiger  vom 14.11.2016 -BAnz AT 14.11.2016 B4). Mit dieser Änderung wird die bestehende Bundes-Richtlinie MAF-BMEL um Regelungen für die endgültige Einstellung der Fangtätigkeit ergänzt.

Eigner von Fischereifahrzeugen, die einen Antrag auf Abwrackprämie stellen, dürfen bis zur Erteilung eines rechtswirksamen Bescheides die ihnen zugeteilten Fangquoten befischen.

In der Anlage beigefügt erhalten Sie einen geänderten Fang-Stillliegeplan 2017 für die Ausgleichsmaßnahme 2017. Diese Änderung war auf Grund erst jetzt bekannt gewordener Vorgaben des Bundes/der EU-KOM erforderlich.

Nachdem die Fangquoten für 2017 beim Dorschbestand in der westlichen Ostsee um 56 % gekürzt wurden, ist die Existenz der handwerklichen Fischerei in der Ostsee in ihrer Existenz gefährdet.

Aktuelles

KIEL. Das Land unterstützt die Kutter- und Küstenfischerei künftig über einen Zeitraum von zehn Jahren mit jährlich 750.000 Euro. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Fischereiverbänden unterzeichneten heute (23. April) Ministerpräsident Daniel Günther, Fischereiministerin Cornelia Schmachtenberg sowie Vertreter des Landesfischereiverbands Schleswig-Holstein und des Fischereischutzverbands Schleswig-Holstein. „Die Fischereibetriebe stehen seit langem vor großen Herausforderungen. Sinkende Bestände und immer schwierigere Rahmenbedingungen setzen sie wirtschaftlich stark unter Druck. Gleichzeitig ist klar, dass wir die Ostsee besser schützen müssen, um die Bestände zu stabilisieren. Genau darin liegt die Herausforderung: Meeresschutz und eine wirtschaftliche Perspektive für die Fischerei zusammenzubringen. Für beides setzen wir als Landesregierung uns mit Nachdruck ein. Dafür haben wir heute diese Zielvereinbarung geschlossen“, sagte Günther bei der Unterzeichnung in Kiel.

Zielvereinbarung

Drei Schutzgebietsverordnungen mit Fischereiverboten veröffentlicht. Die Verordnungen sowie die dazugehörenden Koordinaten der Gebiete finden sie im Downloadbereich

Landesverordnung über das Naturschutzgebiet

Ostseefläche Geltinger Bucht bis Schleimündung Karte
Ostseefläche südliche Hohwachter Bucht Karte
Ostseefläche westlich Fehmarn Karte

Jahresbericht 2024 des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein.