Aktuelles

Für die Ausgleichszahlung:

In der Anlage beigefügt erhalten Sie einen geänderten Fang-Stillliegeplan 2017 für die Ausgleichsmaßnahme 2017. Diese Änderung war auf Grund erst jetzt bekannt gewordener Vorgaben des Bundes/der EU-KOM erforderlich. Bitte den Antragsvordruck und den geänderten Fang/Stillliegeplan 2017 (hier beigefügt) für die Antragstellung 2016 zu verwenden.

Für eventuell entstehende Doppelarbeit bitten wir um Entschuldigung!

Für die Betriebe, die beabsichtigen den ersten Blockliegezeitraum erst nach der 2monatigen Dorschschließungszeit im Februar und März 2017 zu wählen, ist grundsätzlich auch noch eine Antragstellung im Jahr 2017 möglich. Allerdings muss dann ein geändertes Antragsformular verwendet werden, welches Anfang des Jahres 2017 durch die Abt. Fischerei zur Verfügung gestellt wird. Hierbei wird die Antragsabgabefrist  auf 6 Wochen vor Beginn des ersten 10 Tage Blockliegezeitraumes festgesetzt.

Die Fischereibehörde empfiehlt und begrüßt eine Antragstellung noch im Haushaltsjahr 2016.

Für die Dorschschließungszeit gemäß der BLE- Bekanntmachung vom 24.10.2016 ohne Beantragung Ausgleichszahlung:

Ein Muster für die Mitteilung der 10 Tagesblöcke, in denen die Dorschfischerei eingestellt wird, ist beigefügt.

Gem. Besprechung der Küstenländer bei der BLE am 09.11.2016 ist die gezielte Dorschfischerei in den Meldezeiträumen verboten.

Zulässig bleiben für diejenigen, die keinen Antrag auf Ausgleichszahlung stellen, die anderen Fischereien, wie z.B. die Herings-und Sprottenfischerei oder Plattfischfischerei. Auf die erforderliche Einhaltung der Zielartenanteile ist hinzuweisen.