Aufgaben
Der Landesverband hat die Aufgabe, die Kutter- und Küstenfischerei des Landes Schleswig-Holstein zu fördern, seinen Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und ihre Interessen zu vertreten.
Meer Erfolg.
Wir sind überzeugt: Die Bündelung der gemeinsamen Interessen der Fischereitreibenden im Landesfischereiverband Schleswig-Holstein ist die Voraussetzung für die Verwirklichung der Ziele in der Fischerei. Konstruktiv. Sachlich. Erfolgreich.
Meer Tun.
- Unterstützung und Förderung der Fischerei im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftungsweise
- Einsatz für die Berücksichtigung von Belangen der Fischerei in verschiedenen Planungsvorhaben (u. a. Raumplanungen, Gewässerausbau)
- Einsatz für die Berücksichtigung der Mitgliederinteressen in Bezug auf politische Entscheidungen und Gesetzgebungsverfahren (Gesetzes- und Verordnungsentwürfe, Fördermöglichkeiten)
- Öffentlichkeitsarbeit (Medienberichte, Ausstellungen, Internet)
- Stärkung der Wirtschaftskraft der Fischereibetriebe
- Einbindung der Fischerei in Tourismuskonzepte
- Verschiedene Serviceleistungen für die Mitglieder (Rundschreiben, Informationsblätter, Vermitteln von betriebswirtschaftlichen Beratern, Vermittler bei Konflikten mit Behörden u. a.)
Aktuelles
Jahresbericht 2024
Jahresbericht 2024 des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein.
Einladung Mitgliederversammlung 2025
Der diesjährige Schleswig-Holsteinische Fischereitag, die Mitgliederversammlung des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein e.V., findet statt am
Donnerstag, d. 10. Juli 2025 in Raum S28 der DEULA, Grüner Kamp 13, 24768 Rendsburg
Aktionsplan Ostseeschutz 2030 16 Punkte für eine gesunde Ostsee
Die Landesregierung hat im März 2024 den Aktionsplan Ostseeschutz 2030 mit 16 Punkten für eine gesunde Ostsee veröffentlicht und will mit diesem Entwurf 12,5 % der schleswig-holsteinischen Ostsee unter strengen Schutz stellen. Neben drei schon bestehenden Natura-2000-Gebieten sollen drei neue marine Schutzgebiete eingerichtet und unter strengen Schutz gestellt werden. Dies bedeutet den Ausschluss jeglicher Fischerei (aktive und passive Fanggeräte) in diesen Gebieten.
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