Aufgaben
Der Landesverband hat die Aufgabe, die Kutter- und Küstenfischerei des Landes Schleswig-Holstein zu fördern, seinen Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und ihre Interessen zu vertreten.
Meer Erfolg.
Wir sind überzeugt: Die Bündelung der gemeinsamen Interessen der Fischereitreibenden im Landesfischereiverband Schleswig-Holstein ist die Voraussetzung für die Verwirklichung der Ziele in der Fischerei. Konstruktiv. Sachlich. Erfolgreich.
Meer Tun.
- Unterstützung und Förderung der Fischerei im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftungsweise
- Einsatz für die Berücksichtigung von Belangen der Fischerei in verschiedenen Planungsvorhaben (u. a. Raumplanungen, Gewässerausbau)
- Einsatz für die Berücksichtigung der Mitgliederinteressen in Bezug auf politische Entscheidungen und Gesetzgebungsverfahren (Gesetzes- und Verordnungsentwürfe, Fördermöglichkeiten)
- Öffentlichkeitsarbeit (Medienberichte, Ausstellungen, Internet)
- Stärkung der Wirtschaftskraft der Fischereibetriebe
- Einbindung der Fischerei in Tourismuskonzepte
- Verschiedene Serviceleistungen für die Mitglieder (Rundschreiben, Informationsblätter, Vermitteln von betriebswirtschaftlichen Beratern, Vermittler bei Konflikten mit Behörden u. a.)
Aktuelles
Erste Bekanntmachung über den Fischfang durch Fischereibetriebe mit Fischereifahrzeugen unter Führung der Bundesflagge im Jahr 2021
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
(vom 23. November 2020)
Bekanntmachung Allgemeinverfügung
zur Zulassung von Ausnahmen nach § 22 der Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins
Verordnung (EU) 2020/1781
Durch die anliegende Verordnung ergeben sich nachfolgende Änderungen:
- die Verpflichtung zur Anmeldung der Fänge nach Art. 11 Abs.1 VO (EU) 2016/1139 von bisher 300 kg Dorsch auf nunmehr 250 kg Dorsch und
- die Verpflichtung zur Anlandung der Fänge in einem bezeichneten Hafen nach Art. 14 VO (EU) 2016/1139 von bisher 750 kg Dorsch auf nunmehr 250 kg Dorsch
Die Verordnung tritt am Dienstag, 01.12.2020, in Kraft.