Aktuelles
Erste Bekanntmachung über den Fischfang durch Fischereibetriebe mit Fischereifahrzeugen unter Führung der Bundesflagge im Jahr 2021
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
(vom 23. November 2020)
Bekanntmachung Allgemeinverfügung
zur Zulassung von Ausnahmen nach § 22 der Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins
Verordnung (EU) 2020/1781
Durch die anliegende Verordnung ergeben sich nachfolgende Änderungen:
- die Verpflichtung zur Anmeldung der Fänge nach Art. 11 Abs.1 VO (EU) 2016/1139 von bisher 300 kg Dorsch auf nunmehr 250 kg Dorsch und
- die Verpflichtung zur Anlandung der Fänge in einem bezeichneten Hafen nach Art. 14 VO (EU) 2016/1139 von bisher 750 kg Dorsch auf nunmehr 250 kg Dorsch
Die Verordnung tritt am Dienstag, 01.12.2020, in Kraft.