Aktuelles

Information aus dem Europabüro Niclas Herbst, MdEP

Heute Morgen hat der Fischereiausschuss im Europäischen Parlament die Kommission aufgefordert, den Gesetzesvorschlag zur Wiederherstellung der Natur zurückzuziehen!

Besonders meine EVP-Fraktion im Fischereiausschuss hat sich für die Ablehnung des geplanten Gesetzes starkgemacht. Bereits gestern, am 23. Mai 2023, hatte der Landwirtschaftsausschuss ebenfalls gegen das Gesetz gestimmt.

Dass zwei parlamentarische Ausschüsse einen Vorschlag der Kommission ablehnen, ist ein außergewöhnlicher Schritt. Der Vorschlag der Kommission sorgte für Unsicherheit bei Landwirtinnen und Landwirten, Fischerinnen und Fischern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern und verursacht zusätzlich finanzielle Belastungen. Die CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion erwartet von der Kommission nun einen pragmatischeren Vorschlag. Wir wollen die Natur und Biodiversität schützen und wiederherstellen, aber wir müssen uns auch an der Realität der Landwirtinnen und Landwirte und Fischerinnen und Fischer orientieren. Die Ziele müssen realisierbar und von allen Beteiligten erreichbar sein. Der Vorschlag der Kommission ist kontraproduktiv und muss daher zurückgezogen werden.

Wir wollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, Ökosysteme wiederherzustellen und gleichzeitig Arbeitsplätze zu sichern. Insbesondere in Sektoren wie dem EU-Fischereisektor, dafür setzen wir uns ein! Er ist strategisch wichtig und hat maßgeblich zur Ernährungssicherheit in Europa während des Brexits, der COVID-Pandemie und des Krieges in der Ukraine beigetragen.

Derzeit gibt es bis zu 23 Verordnungen zur Wiederherstellung der Natur und mehr als 40 Texte, die Kommunikation, Strategien und Vorschriften berücksichtigen. Eine weitere zusätzliche Verordnung bringt keinen Mehrwert. Die Kommission hätte einen anderen Vorschlag machen sollen, der für Kohärenz mit der bestehenden Gesetzgebung sorgt.

Fischereiminister Schwarz: „Das ist ein wichtiges Signal für unsere Fischerinnen und Fischer!“

Der Bundesrat hat heute (12. Mai) den von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern eingebrachten Antrag zum EU-Aktionsplan
zum „Schutz und zur Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige
und widerstandsfähige Fischerei“ einstimmig beschlossen.

Antwortschreiben von EU-Fischereikommissar Sinkevičius auf die Anfrage der Europaabgeordneten David McAllister (CDU), Jens Gieseke (CDU) und Niclas Herbst (CDU).

Kommissar Sinkevičius hat mit seinem Schreiben für Klarheit gesorgt: Das pauschale Verbot von Grundschleppnetzen in Meeresschutzgebieten ist vom Tisch. Es geht der Kommission um schonendere Fanggeräte und nicht um ein pauschales Verbot. Der Kommissar erkennt die Bedeutung der Krabbenfischerei für die Kultur und den Tourismus in Norddeutschland klar an. Das ist ein gutes Signal, das er mit dem Angebot verbindet, den Dialog mit den betroffenen Fischern zu suchen. Dabei unterstützt Herr Herbst mit seinen Kollegen gern. Die Herausforderungen im Fischereisektor können nur durch regionale Lösungen und im engen Austausch gelöst werden. Herr Herbst wird als Berichterstatter des Europaparlaments für den Aktionsplan den Dialog mit allen Beteiligten führen.

Anhang: Antwortschreiben