Aktuelles
Aktionsplan Ostseeschutz 2030 16 Punkte für eine gesunde Ostsee
Die Landesregierung hat im März 2024 den Aktionsplan Ostseeschutz 2030 mit 16 Punkten für eine gesunde Ostsee veröffentlicht und will mit diesem Entwurf 12,5 % der schleswig-holsteinischen Ostsee unter strengen Schutz stellen. Neben drei schon bestehenden Natura-2000-Gebieten sollen drei neue marine Schutzgebiete eingerichtet und unter strengen Schutz gestellt werden. Dies bedeutet den Ausschluss jeglicher Fischerei (aktive und passive Fanggeräte) in diesen Gebieten.
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Vorschläge für eine alternative Gebietskulisse durch die Fischerei
Der Landesfischereiverband hatte sich nach der Veröffentlichung des 16-Punkte-Plans und der Gebietskulisse in mehreren Gesprächen mit der Landesregierung, den zuständigen Ministern und Gremien getroffen, um auf die gravierenden Auswirkungen des Ausschlusses jeglicher Fischerei in den 6 geplanten Schutzgebieten für die in der Ostsee tätigen Betriebe hinzuweisen. Für die kleine handwerkliche Fischerei vor Ort würde die 1:1-Umsetzung der Gebietskulisse das Aus bedeuten.
Es wurden alternative Vorschläge eingebracht, die dem Schutzanspruch der Landesregierung gerecht werden, aber auch die harten Auswirkungen auf die Fischereibetriebe etwas abmildern würden.
Ungeachtet dessen wurde im Landtag der Entwurf der Landesregierung gebilligt und es werden im MELUR die Verordnungsentwürfe erstellt. Ab voraussichtlich April /Mai 2025 soll dann die Möglichkeit einer Kommentierung der Entwürfe gegeben sein. Ob dann die Belange der Fischerei und die Kommentierungen des LFV Eingang finden bleibt abzuwarten.
Deshalb hat der Landesfischereiverband eine Presseerklärung veröffentlicht und an die Presse weitergeleitet. Leider waren die Reaktionen sehr verhalten. Lediglich in den Kieler Nachrichten sowie im Fischereiblatt und Bauernblatt gab es Veröffentlichungen.
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Einladung Mitgliederversammlung 2025 - save the date!
Die nächste Mitgliederversammlung des Landesfischereiverbandes findet am Donnerstag, den 10. Juli 2025 ab 08:00 Uhr in Rendsburg statt.
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Einladung Mitgliederversammlung 2024
Der diesjährige Schleswig-Holsteinische Fischereitag, die Mitgliederversammlung des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein e.V., findet statt am
Freitag, d. 05. Juli 2024 in Raum S28 der DEULA, Grüner Kamp 13, 24768 Rendsburg
Küstenfischerei an der Ostsee erhalten
BMEL-Leitbildkommission zur Zukunft der Ostseefischerei legt Empfehlungen vor
Die Leitbildkommission zur Zukunft der deutschen Ostseefischerei wurde 2022 durch den politischen Runden Tisch Ostseefischerei auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des Bundes (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, BMEL) und der drei Küstenbundesländer (Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen und Schleswig-Holstein) einberufen, mit dem Auftrag, in einem partizipativen Prozess ein mittelfristiges Leitbild zu erarbeiten, wie die Zukunft der deutschen Ostseefischerei aussehen sollte, sowie konkrete Empfehlungen und Maßnahmen vorzuschlagen, die dieses Leitbild bestmöglich umsetzen können. Am 8. November 2022 kam die Leitbildkommission unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Marie-Catherine Riekhof zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen und hat in insgesamt zehn Arbeitssitzungen ihren Arbeitsauftrag erfüllt.
Pressemitteilung:
Pressemittleilung_Abschlussbericht_Leitbildkommission_Zukunft_der_Ostseefischerei.pdf
Abschlussbericht:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Fischerei/abschlussbericht-lk-ostseefischerei.html
Einladung Mitgliederversammlung 2023
Der diesjährige Schleswig-Holsteinische Fischereitag, die Mitgliederversammlung des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein e.V., findet statt am
Freitag, d. 07. Juli 2023 im MK-Raum der DEULA, Grüner Kamp 13, 24768 Rendsburg
Jahresbericht 2022
Jahresbericht 2022 des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein.
Unterstützungsmaßnahme des BMEL für Fischereiunternehmen
Die Unterstützungsmaßnahme des BMEL für Fischereiunternehmen wegen der Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2023 wird erneut von der BLE durchgeführt und startet am morgigen 1. Juni 2023.
Die hierfür erforderliche rechtliche Grundlage, die anliegende „Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen gegen die Ukraine im Jahr 2023“ ist heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Damit wird sie ab morgen in Kraft sein und die Fischereiunternehmen können Anträge auf Zuschüsse stellen.
Antragsformular und nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Gewährung der Kleinbeihilfe finden Sie auf der Internetseite der BLE unter dem Link www.ble.de/kleinbeihilfe-fischerei. Das Antragsformular und das Informationsblatt mit Hinweisen zum Ausfüllen finden Sie auch auf unserer Internetseite unter Bekanntmachungen BLE.
Für Fragen steht Ihnen die BLE zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Hotline 0228/6845-3133 und der E-Mail-Adresse kleinbeihilfe-fischerei-2023@ble.de gerne zur Verfügung.
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Fischereiausschuss des EP stimmt gegen Gesetzesvorschlag zur Wiederherstellung der Natur
Information aus dem Europabüro Niclas Herbst, MdEP
Heute Morgen hat der Fischereiausschuss im Europäischen Parlament die Kommission aufgefordert, den Gesetzesvorschlag zur Wiederherstellung der Natur zurückzuziehen!
Besonders meine EVP-Fraktion im Fischereiausschuss hat sich für die Ablehnung des geplanten Gesetzes starkgemacht. Bereits gestern, am 23. Mai 2023, hatte der Landwirtschaftsausschuss ebenfalls gegen das Gesetz gestimmt.
Dass zwei parlamentarische Ausschüsse einen Vorschlag der Kommission ablehnen, ist ein außergewöhnlicher Schritt. Der Vorschlag der Kommission sorgte für Unsicherheit bei Landwirtinnen und Landwirten, Fischerinnen und Fischern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern und verursacht zusätzlich finanzielle Belastungen. Die CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion erwartet von der Kommission nun einen pragmatischeren Vorschlag. Wir wollen die Natur und Biodiversität schützen und wiederherstellen, aber wir müssen uns auch an der Realität der Landwirtinnen und Landwirte und Fischerinnen und Fischer orientieren. Die Ziele müssen realisierbar und von allen Beteiligten erreichbar sein. Der Vorschlag der Kommission ist kontraproduktiv und muss daher zurückgezogen werden.
Wir wollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, Ökosysteme wiederherzustellen und gleichzeitig Arbeitsplätze zu sichern. Insbesondere in Sektoren wie dem EU-Fischereisektor, dafür setzen wir uns ein! Er ist strategisch wichtig und hat maßgeblich zur Ernährungssicherheit in Europa während des Brexits, der COVID-Pandemie und des Krieges in der Ukraine beigetragen.
Derzeit gibt es bis zu 23 Verordnungen zur Wiederherstellung der Natur und mehr als 40 Texte, die Kommunikation, Strategien und Vorschriften berücksichtigen. Eine weitere zusätzliche Verordnung bringt keinen Mehrwert. Die Kommission hätte einen anderen Vorschlag machen sollen, der für Kohärenz mit der bestehenden Gesetzgebung sorgt.
Bundesrat beschließt Antrag Schleswig-Holsteins
Fischereiminister Schwarz: „Das ist ein wichtiges Signal für unsere Fischerinnen und Fischer!“
Der Bundesrat hat heute (12. Mai) den von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern eingebrachten Antrag zum EU-Aktionsplan
zum „Schutz und zur Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige
und widerstandsfähige Fischerei“ einstimmig beschlossen.
Aktuelles
Aktionsplan Ostseeschutz 2030 16 Punkte für eine gesunde Ostsee
Die Landesregierung hat im März 2024 den Aktionsplan Ostseeschutz 2030 mit 16 Punkten für eine gesunde Ostsee veröffentlicht und will mit diesem Entwurf 12,5 % der schleswig-holsteinischen Ostsee unter strengen Schutz stellen. Neben drei schon bestehenden Natura-2000-Gebieten sollen drei neue marine Schutzgebiete eingerichtet und unter strengen Schutz gestellt werden. Dies bedeutet den Ausschluss jeglicher Fischerei (aktive und passive Fanggeräte) in diesen Gebieten.
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Vorschläge für eine alternative Gebietskulisse durch die Fischerei
Der Landesfischereiverband hatte sich nach der Veröffentlichung des 16-Punkte-Plans und der Gebietskulisse in mehreren Gesprächen mit der Landesregierung, den zuständigen Ministern und Gremien getroffen, um auf die gravierenden Auswirkungen des Ausschlusses jeglicher Fischerei in den 6 geplanten Schutzgebieten für die in der Ostsee tätigen Betriebe hinzuweisen. Für die kleine handwerkliche Fischerei vor Ort würde die 1:1-Umsetzung der Gebietskulisse das Aus bedeuten.
Es wurden alternative Vorschläge eingebracht, die dem Schutzanspruch der Landesregierung gerecht werden, aber auch die harten Auswirkungen auf die Fischereibetriebe etwas abmildern würden.
Ungeachtet dessen wurde im Landtag der Entwurf der Landesregierung gebilligt und es werden im MELUR die Verordnungsentwürfe erstellt. Ab voraussichtlich April /Mai 2025 soll dann die Möglichkeit einer Kommentierung der Entwürfe gegeben sein. Ob dann die Belange der Fischerei und die Kommentierungen des LFV Eingang finden bleibt abzuwarten.
Deshalb hat der Landesfischereiverband eine Presseerklärung veröffentlicht und an die Presse weitergeleitet. Leider waren die Reaktionen sehr verhalten. Lediglich in den Kieler Nachrichten sowie im Fischereiblatt und Bauernblatt gab es Veröffentlichungen.
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Einladung Mitgliederversammlung 2025 - save the date!
Die nächste Mitgliederversammlung des Landesfischereiverbandes findet am Donnerstag, den 10. Juli 2025 ab 08:00 Uhr in Rendsburg statt.
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