Aktuelles

Information aus dem Europabüro Niclas Herbst, MdEP

Heute Morgen hat der Fischereiausschuss im Europäischen Parlament die Kommission aufgefordert, den Gesetzesvorschlag zur Wiederherstellung der Natur zurückzuziehen!

Besonders meine EVP-Fraktion im Fischereiausschuss hat sich für die Ablehnung des geplanten Gesetzes starkgemacht. Bereits gestern, am 23. Mai 2023, hatte der Landwirtschaftsausschuss ebenfalls gegen das Gesetz gestimmt.

Dass zwei parlamentarische Ausschüsse einen Vorschlag der Kommission ablehnen, ist ein außergewöhnlicher Schritt. Der Vorschlag der Kommission sorgte für Unsicherheit bei Landwirtinnen und Landwirten, Fischerinnen und Fischern sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern und verursacht zusätzlich finanzielle Belastungen. Die CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion erwartet von der Kommission nun einen pragmatischeren Vorschlag. Wir wollen die Natur und Biodiversität schützen und wiederherstellen, aber wir müssen uns auch an der Realität der Landwirtinnen und Landwirte und Fischerinnen und Fischer orientieren. Die Ziele müssen realisierbar und von allen Beteiligten erreichbar sein. Der Vorschlag der Kommission ist kontraproduktiv und muss daher zurückgezogen werden.

Wir wollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, Ökosysteme wiederherzustellen und gleichzeitig Arbeitsplätze zu sichern. Insbesondere in Sektoren wie dem EU-Fischereisektor, dafür setzen wir uns ein! Er ist strategisch wichtig und hat maßgeblich zur Ernährungssicherheit in Europa während des Brexits, der COVID-Pandemie und des Krieges in der Ukraine beigetragen.

Derzeit gibt es bis zu 23 Verordnungen zur Wiederherstellung der Natur und mehr als 40 Texte, die Kommunikation, Strategien und Vorschriften berücksichtigen. Eine weitere zusätzliche Verordnung bringt keinen Mehrwert. Die Kommission hätte einen anderen Vorschlag machen sollen, der für Kohärenz mit der bestehenden Gesetzgebung sorgt.

Fischereiminister Schwarz: „Das ist ein wichtiges Signal für unsere Fischerinnen und Fischer!“

Der Bundesrat hat heute (12. Mai) den von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern eingebrachten Antrag zum EU-Aktionsplan
zum „Schutz und zur Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige
und widerstandsfähige Fischerei“ einstimmig beschlossen.

Antwortschreiben von EU-Fischereikommissar Sinkevičius auf die Anfrage der Europaabgeordneten David McAllister (CDU), Jens Gieseke (CDU) und Niclas Herbst (CDU).

Kommissar Sinkevičius hat mit seinem Schreiben für Klarheit gesorgt: Das pauschale Verbot von Grundschleppnetzen in Meeresschutzgebieten ist vom Tisch. Es geht der Kommission um schonendere Fanggeräte und nicht um ein pauschales Verbot. Der Kommissar erkennt die Bedeutung der Krabbenfischerei für die Kultur und den Tourismus in Norddeutschland klar an. Das ist ein gutes Signal, das er mit dem Angebot verbindet, den Dialog mit den betroffenen Fischern zu suchen. Dabei unterstützt Herr Herbst mit seinen Kollegen gern. Die Herausforderungen im Fischereisektor können nur durch regionale Lösungen und im engen Austausch gelöst werden. Herr Herbst wird als Berichterstatter des Europaparlaments für den Aktionsplan den Dialog mit allen Beteiligten führen.

Anhang: Antwortschreiben

Die Unterstützungsmaßnahme des BMEL für Fischereiunternehmen wegen der Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine wird von der BLE durchgeführt und startet am 11. Juli 2022.

Die hierfür erforderliche rechtliche Grundlage, die „Richtlinie zur Gewährung von Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen gegen die Ukraine“ ist heute im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Damit wird sie ab morgen in Kraft sein und ab Montag (11.07.2022) können die Fischereiunternehmen Anträge auf Zuschüsse stellen.

Antragsformular und nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Gewährung der Kleinbeihilfe finden Sie auf der Internetseite der BLE unter dem Link www.ble.de/kleinbeihilfe-fischerei.

Für Fragen stehen wir Ihnen zu unseren üblichen Geschäftszeiten unter der Hotline 0228/6845-3133 und der E-Mail-Adresse kleinbeihilfe-fischerei@ble.de gerne zur Verfügung.

Anhänge:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Der diesjährige Schleswig-Holsteinische Fischereitag findet - unter Einhaltung der hygienischen Vorschriften bzgl. Corona - am Freitag, d. 17. Juni 2022 in der Halle der Landwirtschaftskammer SH auf dem Messe-Gelände, Grüner Kamp 15-17, 24768 Rendsburg statt.

Jahresbericht 2021 des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein.

Der junge Fischer und die großen Sorgen - ein Artikel von Rebecca Boucsein und Sebastian Reuter in der FAZ.

Der Landesfischereiverband Schleswig-Holstein sucht ab sofort einen freien Mitarbeiter zur Bearbeitung des Projekts „Kümmerer (m/w/d) zur Stärkung und touristischen Inwertsetzung der Fischerei an der Westküste“.

Aktuelles

Jahresbericht 2024 des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein.

Der diesjährige Schleswig-Holsteinische Fischereitag, die Mitgliederversammlung des Landesfischereiverbandes Schleswig-Holstein e.V., findet statt am
Donnerstag, d. 10. Juli 2025 in Raum S28 der DEULA, Grüner Kamp 13, 24768 Rendsburg

Einladung

Die Landesregierung hat im März 2024 den Aktionsplan Ostseeschutz 2030 mit 16 Punkten für eine gesunde Ostsee veröffentlicht und will mit diesem Entwurf 12,5 % der schleswig-holsteinischen Ostsee unter strengen Schutz stellen. Neben drei schon bestehenden Natura-2000-Gebieten sollen drei neue marine Schutzgebiete eingerichtet und unter strengen Schutz gestellt werden. Dies bedeutet den Ausschluss jeglicher Fischerei (aktive und passive Fanggeräte) in diesen Gebieten.

16-Punkte Plan für eine gesunde Ostsee

Gebietskulisse