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- Magazin Ostseeschätze
- Stellungnahme zum Grünbuch der Kommission KOM(2009)163
- Text Grünbuch 09
- Jahresbericht 09
- Statistik Anlandungen SH 09
- Jahresbericht 10
- Statistik Anlandungen SH 10
- Satzung 26.06.14
- Freiwillige Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten
- Fragenkatalog BLE 29.12.15
- Infoblatt Anlandepflicht pelagische Arten in der Nordsee 29.12.15
- Infoblatt Anlandepflicht demersale Arten in der Nordsee 29.12.15
- Infoblatt Anlandepflicht Ostsee 29.12.15
- Erste Bekanntmachung 16
- Jahresbericht 2015
- Jahresbericht 2016
- Dorschfangquoten
- Bekanntmachung zu Sofortmaßnahmen zum Schutz des Dorschbestandes in der westlichen Ostsee im Jahr 2018
- VERORDNUNG (EU) 2017/1970 DES RATES vom 27. Oktober 2017
- Unterstützungsleistungen bei vorübergehender Einstellung der Dorschfischerei in der Ostsee im Jahr 2018
- Jahresbericht 2017
- Jahresbericht 2018
- Jahresbericht 2019
- VERORDNUNG (EU) 2020/1579 DES RATES - 29.10.2020 - zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2021 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/123 betreffend bestimmte Fangmöglichkeiten in anderen Gewässern
- Bekanntmachung zu Sofortmaßnahmen zum Schutz des Dorschbestands in der westlichen Ostsee im Jahr 2021
- Bekanntmachung zu Sofortmaßnahmen zum Schutz des Heringsbestands in der westlichen Ostsee im Jahr 2021
Aktuelles
Erste Bekanntmachung über den Fischfang durch Fischereibetriebe mit Fischereifahrzeugen unter Führung der Bundesflagge im Jahr 2021
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
(vom 23. November 2020)
Bekanntmachung Allgemeinverfügung
zur Zulassung von Ausnahmen nach § 22 der Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins
Verordnung (EU) 2020/1781
Durch die anliegende Verordnung ergeben sich nachfolgende Änderungen:
- die Verpflichtung zur Anmeldung der Fänge nach Art. 11 Abs.1 VO (EU) 2016/1139 von bisher 300 kg Dorsch auf nunmehr 250 kg Dorsch und
- die Verpflichtung zur Anlandung der Fänge in einem bezeichneten Hafen nach Art. 14 VO (EU) 2016/1139 von bisher 750 kg Dorsch auf nunmehr 250 kg Dorsch
Die Verordnung tritt am Dienstag, 01.12.2020, in Kraft.