Aktuelles

Die neue Verordnung über das Befahren von Bundeswasserstraßen in bestimmten schleswig-holsteinischen Naturschutzgebieten im Bereich der Ostsee ist neu erlassen worden.

In den gekennzeichneten Sperrzonen ist das Befahren untersagt.

Erfreulich hierbei: die Erwerbsfischerei ist von dieser Regelung ausgenommen.