Aktuelles

Ausgleichszahlungen

Nachdem die Fangquoten für 2017 beim Dorschbestand in der westlichen Ostsee um 56 % gekürzt wurden, ist die Existenz der handwerklichen Fischerei in der Ostsee in ihrer Existenz gefährdet.

Darüber hinaus wurde in der Bekanntmachung der BLE vom 24.10 2016 eine zusätzliche Stillliegezeit für gezielte Fischereien auf Dorsch von 30 Tagen festgelegt. Diese Stillliegetage können von den Betrieben im Januar bzw. im Zeitraum April bis Juni eines Jahres in 10-Tages-Blöcken frei bestimmt werden. Die Meldung hat 6 Wochen vor der geplanten Stilllegezeit zu erfolgen. Die Fischerei auf andere Fischarten bleibt erlaubt.

Bekanntmachung von Sofortmaßnahmen vom 24.10.2016

Um den Betrieben durch diese wirtschaftlich schwierige Zeit zu helfen, wurden nach intensiven Gesprächen jetzt Ausgleichszahlungen für die zusätzliche Stillliegetage festgesetzt. Um die finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen die Betriebe aber sämtliche fischereiliche Tätigkeiten in dem Stilliegezeitraum einstellen. Die gesetzliche Grundlage finden Sie hier:

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung der Fischereitätigkeit und der Entwicklung der Fischereiflotte (MAF-BMEL):

Ausgleichszahlungen bei vorübergehender Einstellung der Dorschfischerei in der Ostsee